Förderungsstipendium

Deadline: Dienstag, 09.11.2021, 11:00 Uhr

Dient zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Stu­die­ren­den aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Bitte beachten Sie, dass das zu fördernde Projekt in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Studienprogramm stehen muss. Das bedeutet, dass z.B. künstlerische Projekte von Doktorand_innen nicht gefördert werden können. Ausnahme: Studierende des PhD in Practice können um Förderung künstlerischer Projekte ansuchen, da diese auch vom Curriculum vorgesehen sind.

Voraussetzungen: Österreichische oder EU bzw. EWR - Staatsbürgerschaft (inkl. Schweiz) oder Gleichstellung im Sinne des § 4 StudFG (Daueraufenthalt EU-Karte) und Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) des jeweiligen Studienabschnittes / Dauer des Bachelor-, Master-, Doktoratstudiums (gesetzl. vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines Toleranzsemesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§19 StudFG).

Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr Euro 750,-- nicht unterschreiten und Euro 3.600,-- nicht überschreiten.

Für die Einreichung erforderlich:

1. Projektantrag (Dateigröße: 3MB)

  1. Vorlage einer Beschreibung einer noch n i c h t abgeschlossenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit (Diplom-, Master-, Projektarbeit, Dissertation),
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Vorlage mindestens eines Gutachtens eines/einer Universitätslehrers_in gem. § 94 Abs. 2 UG 2002 (Universitätsprofessor_innen, Universitätsdozent_innen sowie wiss. und künstlerische Mitarbeiter_innen) zur Kostenaufstellung und dass die Arbeit voraussichtlich mit überdurchschnittlichem Erfolg durchgeführt werden wird.
  4. Zeitplan
  5. Nachweis der österreichischen oder EWR - Staatsbürgerschaft (inkl. Schweiz) oder Gleichstellung im Sinne des § 4 StudFG (Daueraufenthalt EU-Karte) durch Reisepass oder Personalausweis

2. aktuelle Meldebestätigung ("Meldezettel")

3. Portfolio (Dateigröße max. 10MB)

Bitte beachten Sie, dass alle 3 Dateien separat als pdf-Dateien hochzuladen sind, mit folgender Dateibenennung:

1. Projektantrag_Name_FST

2. Meldezettel_Name_FST

3. Portfolio_Name_FSt

Folgende Kosten werden in der Regel nicht gefördert:

  1. Eigenhonorare (Honorare an andere Projektteilnehmer werden in Ausnahmefällen genehmigt)
  2. Lebenshaltungskosten (wie z.B. Miete)
  3. Catering
  4. Neuanschaffung von technischem Equipment, das auch gemietet oder ausgeliehen werden kann (wie z.B. Bildschirme, Kameras, Beamer etc.)

Jenes Equipment, das nicht gemietet oder ausgeliehen werden kann, kann gefördert werden. Ab einem Gerätewert von über EUR 700,- (exkl. Mehrwertsteuer), geht dieses nach Beendigung des Projekts in den Besitz der jeweiligen Institute über."

Zusätzlich muss der ausgedruckte Antrag (ohne Portfolio) innerhalb der Einreichfrist in der Studienabteilung abgegeben oder mit der Post an folgende Adresse geschickt werden: Akademie der bildenden Künste, Studienabteilung, z.H. Marianne Maljkovic, Schillerplatz 3/ E5, 1010 Wien.

Bei Zuerkennung des Förderungsstipendiums ist der/die Bewerber_in verpflichtet, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen (inkl. Rechnungen). Bitte beachten Sie, dass nur die jeweils bewilligten Budgetposten abgerechnet werden dürfen. Sollten die tatsächlichen Kosten signifikant geringer als geplant sein, ist der Differenzbetrag auf die bewilligte Förderungssumme an die Akademie zurückzuzahlen.

Wenn das Projekt nicht im geplanten Zeitraum abgeschlossen werden kann und/oder der Bericht sich verzögert, ist die Vizerektorin für Kunst und Lehre zu informieren (über die Studien- und Prüfungsabteilung).

 

 

 

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Marianne Maljkovic (m.maljkovic@akbild.ac.at, +43 1 588 16-1903)

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