Reisekostenzuschüsse für Dissertant_innen

Deadline: Donnerstag, 31.12.2020, 11:00 Uhr

Mit den Reisekostenzuschüssen werden ordentliche Studierende eines Doktorats- oder PhD-Studiums an der Akademie bei der Präsentation von Dissertations/PhD-Projektergebnisse auf internationalen Konferenzen und Symposien oder der Präsentation von Kunstprojekten mit unterstützt. Voraussetzung ist eine aktive Teilnahme an der Konferenz, dem Symposium bzw. der Kunstpräsentation.

Gefördert werden:
  • Reisekosten für Teilnahmen an internationalen Konferenzen, Kongressen oder Symposien, wenn der eingereichte und akzeptierte Beitrag mit der Dissertation bzw. dem PhD-Projekt in Verbindung steht.
  • Reisekosten für Präsentationen von Kunstprojekten (in situ, Kunst am Bau, Filmscreenings etc.) bzw. Präsentationen im Rahmen von Ausstellungsprojekten, die mit dem PhD-Projekt in unmittelbarer Verbindung stehen. (Nur für PhD in Practice Kandidat_innen)
  • NICHT gefördert werden kurzfristige Forschungsaufenthalte und Aufenthalte für Archivrecherchen oder die Produktion von künstlerisch-wissenschaftlichen Projekten.
 Voraussetzungen:
  • Reisekostenzuschüsse können von ordentlichen Studierenden eines Doktorats- oder PhDStudiums an der Akademie der bildenden Künste Wien beantragt werden, die eine Dissertationsvereinbarung abgeschlossen haben, bzw. im Dr. tech. eine unterzeichnete Betreuungszusage vorliegt.
  • Der geplante Auslandsaufenthalt muss in Zusammenhang mit der Dissertation bzw. dem PhD-Projekt stehen.
  • Der Antrag kann jederzeit, muss jedoch mindestens zwei Wochen vor dem Reiseantritt eingereicht werden. Unvollständige und nicht zeitgerecht eingebrachte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Der Reisekostenzuschuss kann pro Person nur einmal pro Studienjahr in Anspruch genommen werden und ist auf zwei Förderungen während der gesamten Laufzeit des Doktorats/PhD-Studiums beschränkt.
Einzureichen sind:

Ausgefülltes Antragsformular (online)

Die folgenden Unterlagen müssen als PDF-Dokumente hochgeladen werden:

  • Lebenslauf, inkl. Publikationsliste bzw. inkl. Auflistung bisheriger künstlerischer Tätigkeiten
  • Formlose Kurzempfehlung der Dissertations- bzw. PhD-Betreuerin oder des Dissertations- bzw. PhD-Betreuers, in dem auch bestätigt wird, dass der geplante Beitrag in Zusammenhang mit der Dissertation bzw. mit dem PhD-Projekt steht.
  • aktuelles Studienblatt
  • genehmigte Dissertationsvereinbarung (bei Dr. techn. unterzeichnete Betreuungszusage)

Abhängig von der Art des Auslandsaufenthaltes sind des Weiteren beizubringen:

  • Bei Teilnahmen an internationalen Konferenzen, Kongressen oder Symposien:
    • Abstract des Beitrags
    • schriftliche Annahmebestätigung des zu präsentierenden Beitrages
  • Bei Präsentationen von Kunstprojekten (in situ, Kunst am Bau, Filmscreenings etc.) bzw. Präsentationen im Rahmen von Ausstellungsprojekten (nur PhD-in-Practice):
    • Kurzbeschreibung des Vorhabens; inkl. Begründung der Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit
    • schriftliche Bestätigung der Einladung zur Ausstellungsteilnahme/zur Performance/zur Präsentation der künstlerischen Arbeit durch die veranstaltende Institution, inkl. Angaben zu Datum und Ort der Präsentation.
Höhe des Zuschusses

Die maximale individuelle Fördersumme beträgt € 450,-- pro Antrag. In Ausnahmefällen, z.B. bei Überseeflügen oder sehr hohen Konferenzgebühren, kann ein Zuschuss bis maximal € 600,- pro Antrag gefördert werden.

Der Reisekostenzuschuss darf den tatsächlichen Finanzierungsbedarf abzüglich aller anderen Zuwendungen (Subventionen, Zuschüsse, Sponsorgelder, etc.) nicht übersteigen. Zuwendungen Dritter sind jedenfalls umgehend bekanntzugeben. Es ist das kostengünstigste Transportmittel zu wählen.

Vergabeverfahren:

Über die Vergabe und Höhe der Reisekostenzuschüsse entscheidet die Abteilung Kunst | Forschung | Support der Akademie der bildenden Künste Wien. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen und nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten.

Die formelle Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Pro Jahr können insgesamt maximal € 5.000,-- an Reisekostenzuschüssen vergeben werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie etwa zwei Wochen nach Ihrem Antrag über die Entscheidung über eine Förderungsvergabe per E-mail informiert werden.

 

Nach der Zuerkennung

Der Reisekostenzuschuss kann erst nach einer Gesamtabrechnung der Reise (in EUR) überwiesen werden. Diese hat spätestens vier Wochen nach Ende der Reise zu erfolgen.

Folgende Unterlagen sind (Belege nur im Original!) an das Doktoratszentrum beizubringen:

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Abrechnungsformular
  • Originalbelege der Reise- und Aufenthaltskosten (Fahrkarte, Flugticket mit Rechnungsbeleg, Hotelrechnung, Zahlungsbeleg der Tagungsgebühren etc.)
  • Aufenthalts- bzw. Teilnahmebestätigung der jeweiligen Veranstaltungsorganisator_innen
  • Österreichische Meldebescheinigung (bei Wohnadresse in Österreich)

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Melanie Sindelar (m.sindelar@akbild.ac.at, +43 1 588 16-1115)

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