Stipendium kurzfristiger Auslandsaufenthalt

Deadline: Dienstag, 13.12.2022, 11:00 Uhr

Mit dem Stipendium für einen kurzfristigen Auslandsaufenthalt für Dissertant_innen/Ph.D. Kandidat_innen können Auslandsaufenthalte für z.B. Recherche, Feldforschung, Archivforschung, Interviews gefördert werden, die für die Dissertation bzw. das Ph.D.-Projekt notwendig sind. Gefördert werden Auslandsaufenthalte für eine Aufenthaltsdauer von mindestens 2 bis maximal 8 Wochen.

Gefördert werden:
  • kurzfristige Auslandsaufenthalte für Recherchetätigkeiten, Feldforschung, Archivforschung, Interviews, Input zu methodischen oder theoretischen Fragestellungen, etc., die mit der Dissertation bzw. dem Ph.D.-Projekt in Verbindung stehen
  • NICHT gefördert werden Studienaufenthalte (z.B. Besuche von Seminaren/Lehrveranstaltungen/Kursen), die z.B. im Rahmen der Ersamus+ Mobilität abgewickelt werden können. Ebenfalls werden keine Sommerschulen oder Teilnahme an Weiterbildungen/Seminaren gefördert.
Voraussetzung:
  • Der geplante Auslandsaufenthalt muss im Zusammenhang mit der Dissertation bzw. dem Ph.D.-Projekt stehen.
  • ordentliches Doktorats- oder Ph.D.-Studium an der Akademie der bildenden Künste Wien ab dem 3. Semester
  • genehmigte Dissertationsvereinbarung inkl. Exposé (Dr. techn. Betreuungszusage)
  • Das Stipendium für kurzfristige Auslandsaufenthalte ist pro Person auf einmal während der gesamten Laufzeit des Doktorats/Ph.D.-Studiums beschränkt.
  • Die Anträge müssen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Bewerbungen sowie unvollständige und nicht zeitgerecht eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Einzureichen sind:
  • Ausgefülltes Antragsformular (online)

Folgende Dokumente müssen hochgeladen werden:  

  • Aktuelles Studienblatt
  • Genehmigte Dissertationsvereinbarung (bei Dr. Techn. unterzeichnete Betreuungszusage) inkl. Exposé
  • Antrag für den Auslandsaufenthalt in dem Art und Inhalt des geplanten Auslandsaufenthalts dargelegt werden und was das zu erwartende Ergebnis sein wird (PDF, max. 1.000 Wörter)
  • Gegliederter Arbeits- und Forschungsplan (eigenes PDF Dokument)
  • Lebenslauf, inkl. Publikationsliste bzw. Auflistung bisheriger künstlerischer Tätigkeiten (PDF)
  • Österreichische Meldebescheinigung (bei Wohnadresse in Österreich) oder Reisepasskopie
  • Einladungsschreiben der ausländischen Institution, mit genauer Angabe inwieweit das Forschungsvorhaben unterstützt werden kann

Der Antrag wird vom Doktoratszentrum der_dem Dissertationsbetreuer_in per E-Mail zugesandt und um eine Bestätigung folgender Punkte gebeten:

  • Notwendigkeit des Aufenthaltes für die Dissertation/das Ph.D.-Projekt
  • Durchführbarkeit und Angemessenheit des Vorhabens (inkl. Arbeits- und Zeitplan) für die Dissertation/Ph.D.-Projekt während des Auslandsaufenthalts
  • Plausibilität des Antrags für den Auslandsaufenthalt im Kontext der gesamten Dissertation/Ph.D.-Projekts

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn Sie eine Doktoratsförderung bekommen, die Mittel für Reisekosten/Auslandsaufenthalte umfasst (z.B. ÖAW Doc, FWF doc.funds, Marietta Blau, Erasmus+ oder universitäre oder akademische Anstellungen inkl. Reisekostenbudget).

Höhe des Stipendiums

Die Förderung kann für eine Dauer von mindestens zwei bis maximal acht Wochen gewährt werden. Die Förderung beträgt mind. 600,- € (für zwei Wochen) und für jede weitere Woche einen Betrag von 200,- €.

Die Förderung wird als Stipendium ausbezahlt und ist ein Zuschuss, d.h. er dient der teilweisen Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten. Zuwendungen Dritter sind umgehend bekanntzugeben. Selbstverständlich ist es möglich, den Forschungsaufenthalt auf eigene Kosten zu verlängern bzw. hierfür noch andere Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen.

ACHTUNG: Bestimmte Parallelförderungen (z.B. Marietta Blau, ÖAW DOC, Erasmus+ oder universitäre oder akademische Anstellungen inkl. Reisekostenbudget) sind ausgeschlossen!

Den Stipendiat_innen ist während des Stipendienaufenthalts keine auf Erwerb ausgerichtete Nebentätigkeit am Forschungsort gestattet. Die Stipendiat_innen sind verpflichtet, ihrer Forschungstätigkeit im Ausland in Vollzeit nachzugehen und am ausländischen Forschungsort anwesend zu sein.

Einreichtermine

Es gibt vier Einreichtermine pro Jahr. Einreichschluss ist am angegebenen Tag immer um 11.00 Uhr Lokalzeit.

Termine 2022: Dienstag, 15. März 2022, Dienstag, 14. Juni 2022, Dienstag, 13. September 2022 und Dienstag, 13. Dezember 2022 (laufend).

Vergabekriterien & Vergabeverfahren

Über die Vergabe und Höhe des Stipendiums entscheidet die Abteilung Kunst | Forschung | Support der Akademie der bildenden Künste Wien. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen und nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten. Kriterien für die Vergabe sind die Plausibilität der Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes für die Dissertation/das Ph.D.-Projekt und die konkrete Planung der Aktivitäten im Ausland.

Die formelle Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Pro Studienjahr können insgesamt maximal 6.000,- € an kurzfristigen Auslandsstipendien vergeben werden.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie ca. drei Wochen nach der Einreichfrist über die Entscheidung über eine Förderungsvergabe informieren werden. Die Anträge müssen vor Antritt des Forschungsaufenthaltes eingereicht werden. 

Nach der Stipendienzuerkennung:

Das Stipendium wird in zwei Raten ausbezahlt:

  • Die 1. Rate nach unterzeichnen der Annahmeerklärung  bzw. drei Wochen vor dem Antritt des Aufenthalts.
  • Die 2. Rate nach Legung eines Arbeitsberichts über den Auslandsaufenthalt.
  • NACH dem Auslandsaufenthalt ist ein Arbeitsbericht (ca. 1.000 Worte) zu verfassen und an das Doktoratszentrum zu schicken. Dieser Arbeitsbericht ist von der_dem Stipendat_in und der_dem Disserationsbetreuer_in zu unterzeichnen.
    Dieser Arbeitsbericht ist die Voraussetzung, dass die 2. Rate des Stipendiums ausbezahlt wird.

Arbeitsbericht:

Der Arbeitsbericht über den Auslandsaufenthalt muss folgende Informationen enthalten:

  • Was wurde während des Auslandsaufenthaltes konkret gemacht bzw. erreicht?
  • Gab es Abweichungen von den geplanten Aktivitäten, wenn ja welche und warum?
  • Wie werden die gewonnen Erkenntnisse/Materialen für die Dissertation/das Ph.D Projekt genutzt?
  • Bestätigung über die Dauer des Aufenthalts

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Julia Preisker (j.preisker@akbild.ac.at, +43 1 588 16-1115)

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