Open-Access-Publikationsförderung der Akademie

Deadline: Dienstag, 31.12.2024, 11:00 Uhr

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Der Open-Access-Publikationsfonds der Akademie hat zum Ziel, (Gold) Open Access akademischer Publikationen zu fördern, die das Resultat von Forschungstätigkeit an der Akademie sind bzw. nicht im Rahmen geförderter Drittmittelprojekte an der Akademie gedeckt sind.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um eine qualitätsgesicherte (peer-reviewte) Publikation handelt. Dafür stehen jährlich insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung. Insbesondere werden mit der Förderung auch Studierende angesprochen, die ihre Dissertation in einer überarbeiteten Version als Buch Open Access veröffentlichen möchten.

Höhe des Publikationskostenzuschusses: 

  • Die Förderung erfolgt in Form eines Kostenzuschusses von EUR 2.000,- je Publikation für Article Processing Charges (APC’s) oder Book Processing Charges (BPC’s).

Zielgruppe:

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiter_innen sowie alle Doktoratsstudierenden der Akademie. Speziell junge Nachwuchsforschende werden zur Einreichung ermutigt.
  • Darüber hinaus können ehemalige Mitarbeiter_innen einreichen, deren Dienstverhältnis nicht länger als 1 Jahr beendet ist.
  • Ehemalige Dissertant_innen der Akademie sind antragsberechtigt, wenn der Zeitpunkt der Defensio nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.

Vergabe der Mittel:

  • Die Förderentscheidung über die Vergabe des Publikationskostenzuschusses erfolgt durch Kunst | Forschung | Support.
  • Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Prinzip „First come, first served“. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Einreichvoraussetzungen:

  • Der_die Antragsteller_in muss korrespondierende/r Autor_in der eingereichten Publikation sein. Der/die korrespondierende Autor_in („corresponding author“) ist jene Person, die gegenüber dem Verlag offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist.
  • Bei Sammelbändern fungiert die/der Herausgeber_in als Antragsteller_in. In diesem Fall muss die herausgebende Person entweder Mitarbeiter_in oder Doktorand_in an der Akademie der bildenden Künste Wien sein, oder es müssen mehr als 50% der Beiträge von Mitarbeiter_innen oder Doktorand_innen an der Akademie der bildenden Künste Wien verfasst worden sein.
  • Gefördert werden:
    • Kosten für qualitätsgesicherte (peer-reviewte) Zeitschriftenartikel mit „CC BY“-Lizenz in DOAJ-gelisteten Gold-Open-Access-Zeitschriften („fully open access“, zeitgleiche Open-Access-Veröffentlichung). Das gewählte Publikationsmedium ist vorab mittels Journal Checker Tool zu überprüfen und muss im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein.
    • Kosten für qualitätsgesicherte (peer-reviewte) Sammelbandbeiträge mit „CC BY“-Lizenz („fully open access“, zeitgleiche Open-Access-Veröffentlichung).
    • Kosten für qualitätsgesicherte (peer-reviewte) Buchpublikationen (Monografie, Sammelband, Tagungsband), die entsprechend der Kriterien von Plan S unter einer Creative-Commons-Lizenz frei zugänglich und mit kürzest möglicher aber maximaler Embargofrist von 12 Monate veröffentlicht werden.
  • Die Kostenübernahme erfolgt ausschließlich für Article Processing Charges (APC’s) und Book Processing Charges (BPC’s).
  • Förderungen sind nur für Neuerscheinungen möglich. Eine rückwirkende Kostenübernahme von Article Processing Charges (APC’s) oder Book Processing Charges (BPC’s) ist nicht möglich.

Einreichmodalitäten:

  • Einreichungen sind ausschließlich über die Einreichplattform der Akademie via Online-Antragsformular möglich.
  • Die Antragstellung um Förderung der Open-Access-Publikationskosten kann erfolgen, sobald ein Author Accepted Manuscript (AAM) und eine Veröffentlichungszusage bzw. Annahmebestätigung des Journals bzw. Verlages vorliegen.
  • Bei Buchpublikationen muss eine Bestätigung des akademischen Verlags vorliegen, dass das Buchmanuskript ein gängiges, vom Verlag organisiertes hochqualitatives Qualitätssicherungsverfahren (Peer-Review) durchlaufen hat und zur Veröffentlichung akzeptiert ist (AAM). Darüber hinaus ist ein voraussichtliches Veröffentlichungsdatum durch den Verlag zu bestätigen.
  • Für die Veröffentlichung von Dissertationen gilt, dass die Publikation eine überarbeitete Version der Abschlussarbeit sein muss.
  • Das Author Accepted Manuscript (AAM) und eine Veröffentlichungszusage bzw. Annahmebestätigung vom Verlag sind im PDF-Format hochzuladen.
  • Im Falle einer Förderzusage verpflichtet sich die antragstellende Person in der Publikation auf die Förderung durch die Akademie der bildenden Künste Wien hinzuweisen ("Acknowledgement").
  • Zudem verpflichtet sich die antragstellende Person bei einer Förderzusage die Publikation im Repositorium der Akademie zu archivieren.

Einreichtermin:

  • Es kann laufend eingereicht werden. Entscheidungen werden zeitnah nach der Einreichung kommuniziert.

Nach Zuerkennung der Förderung: 

  • Nach Zahlung kann die Rechnung des Verlages über die Gebühren (APC’s oder BPC‘s) und die entsprechende Zahlungsbestätigung gemeinsam mit dem Refundierungsantrag an openaccess@akbild.ac.at übermittelt werden.
  • Bekanntgabe des Digital Object Identifier (DOI) der Publikation an openaccess@akbild.ac.at  zur Archivierung der Publikation im Repositorium der Akademie.

Bei weiteren Fragen zu Open-Access-Finanzierungsoptionen und die daran gebundenen Bedingungen wenden Sie sich bitte, noch vor Einreichung eines Artikels bei einer Zeitschrift, an openaccess@akbild.ac.at.

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Sophie Schober (s.schober@akbild.ac.at, +43 1 58816-1116)

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