Open-Access-Publikationsfonds der Akademie

Deadline: Mittwoch, 31.12.2025, 11:00 Uhr

zum Antrag

Für begutachtete Open-Access-Publikationen steht Angehörigen der Akademie der bildenden Künste Wien ein zentraler Fonds zur Förderung von OA-Kosten zur Verfügung. Speziell Doktorand_innen und junge Nachwuchsforschende werden zur Antragstellung auf OA-Förderung ermutigt.

Pro Publikation können max. EUR 2.000 der OA-Kosten übernommen werden. Die Vergabe der Mittel erfolgt als Zuschuss und nach dem Prinzip „first come, first served.“

Förderbedingungen

1) Artikel und Beiträge

Gefördert werden

  • begutachtete Artikel in OA-Zeitschriften. Die Zeitschrift muss im Directory Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein.
  • begutachtete Beiträge in OA-Sammelbänden. Der gesamte Sammelband muss Open Access erscheinen.

Corresponding Author und Affiliation

  • Der_Die korrespondierende Autor_in muss während der durchgeführten Forschungsarbeiten an der Akademie der bildenden Künste Wien gearbeitet oder studiert haben (gemäß UG 2002 §94). Die Publikation muss seine_ihre Arbeit an der Akademie der bildenden Künste Wien beinhalten. 
  • Ehemalige Mitarbeiter_innen können bis ein Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnises einen Antrag stellen.
  • Ehemalige Doktorand_innen sind antragsberechtigt, wenn der Zeitpunkt der Defensio nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
  • In der Publikation wird die Akademie der bildenden Künste Wien als (erste) Affiliation des_der korrespondierenden Autor_in genannt.

Lizenz

  • Für den Artikel/Beitrag muss eine CC-BY-Lizenz verwendet werden.

Acknowledgement

  • Im Acknowledgement muss die Förderung durch die Akademie erwähnt werden. Wir empfehlen folgende Formulierung: „Open Access funding provided by the Academy of Fine Arts Vienna.“

2) Buchpublikationen

Gefördert werden

  • begutachtete OA-Buchpublikationen (Monografie, Sammelband, Tagungsband).
  • Für die Veröffentlichung von Dissertationen gilt, dass die Publikation eine überarbeitete Version der Abschlussarbeit sein muss.
  • Eine nachträgliche OA-Veröffentlichung von Buchpublikationen sollte jedenfalls vermieden werden. Eine Sperrfrist (Embargofrist) ist in Ausnahmefällen möglich, darf aber max. 12 Monate betragen.

Corresponding Author und Affiliation

  • Der_Die korrespondierende Autor_in muss während der durchgeführten Forschungsarbeiten an der Akademie der bildenden Künste Wien gearbeitet oder studiert haben (gemäß UG 2002 §94). Die Publikation muss seine_ihre Arbeit an der Akademie der bildenden Künste Wien beinhalten. 
  • Ehemalige Mitarbeiter_innen können bis ein Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnises einen Antrag stellen.
  • Ehemalige Doktorand_innen sind antragsberechtigt, wenn der Zeitpunkt der Defensio nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
  • In der Publikation wird die Akademie der bildenden Künste Wien als (erste) Affiliation des_der korrespondierenden Autor_in genannt.

Lizenz

  • Für Buchpublikationen wird eine CC-BY-Lizenz empfohlen; eine CC BY-NC oder eine andere Creative-Commons-Lizenz ist möglich.

Acknowledgement

  • Im Acknowledgement muss die Förderung durch die Akademie erwähnt werden. Wir empfehlen folgende Formulierung: „Open Access funding provided by the Academy of Fine Arts Vienna.“

Hinweis: Die Prüfung und Entscheidung für eine OA-Förderung erfolgen durch das Team Kunst | Forschung | Support. Nur bei Einhaltung aller Förderbedingungen und Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln können die OA-Kosten übernommen werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.

Nicht gefördert werden

  • Publikationen, die im Rahmen von FWF-Projekten entstanden sind (s. dazu OA-Förderung durch die FWF-OA-Pauschale)
  • Publikationen, die in EU-Projekten oder anderen Drittmittelprojekten durch das Projektbudget abgedeckt sind
  • Publikationen in Subskriptionszeitschriften (Hybrid OA)
  • sonstige Publikationskosten (z.B. page/overlength charges, colour charges).

Zeitpunkt der Antragstellung

  • Wenn Sie klären wollen, ob Kosten für einen Artikel/Beitrag oder eine Buchpublikation übernommen werden können, schicken Sie uns ein kurzes E-Mail an openaccess@akbild.ac.at.
  • Stellen Sie den Antrag, sobald Ihr Manuskript vom Verlag akzeptiert wurde (bei „acceptance“).

Förderablauf

  1. Füllen Sie das Antragsformular (nach Login) für eine OA-Förderung aus.
  2. Das Team Kunst | Forschung | Support prüft den Antrag und informiert Sie über den Ausgang der Prüfung.
  3. Im Fall einer positiven Prüfung übermitteln wir Ihnen zugleich
    • die empfohlene Acknowledgement-Formulierung;
    • Informationen zum Refundierungsablauf.
  4. Der Verlag schickt die Rechnung an den_die Antragsteller_in bzw. korrespondierende_n Autor_in, und Sie begleichen die Rechnung direkt beim Verlag.
  5. Für die Refundierung der OA-Kosten (bis zu EUR 2.000) übermitteln Sie folgende Unterlagen bzw. Infos an openaccess@akbild.ac.at:
    • Rechnung des Verlags
    • Zahlungsbestätigung
    • Refundierungsantrag
    • Digital Object Identifier (DOI) der Publikation (sofern vorhanden).
  6. Der entsprechende Betrag wird auf das im Refundierungsantrag angegebene Konto überwiesen.
  7. Nach Veröffentlichung der Publikation wird diese von der Universitätsbibliothek in A...repository archiviert.

Bei weiteren Fragen zu OA-Finanzierungsoptionen und die daran gebundenen Bedingungen wenden Sie sich bitte an openaccess@akbild.ac.at.

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Katharina Heinz (openaccess@akbild.ac.at, +43 1 58816-1116)

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