Open-Access-Publikationsfonds der Akademie
Deadline: Mittwoch, 31.12.2025, 11:00 Uhr
Für begutachtete Open-Access-Publikationen steht Angehörigen der Akademie der bildenden Künste Wien ein zentraler Fonds zur Förderung von OA-Kosten zur Verfügung. Speziell Doktorand_innen und junge Nachwuchsforschende werden zur Antragstellung auf OA-Förderung ermutigt.
Pro Publikation können max. EUR 2.000 der OA-Kosten übernommen werden. Die Vergabe der Mittel erfolgt als Zuschuss und nach dem Prinzip „first come, first served.“
Förderbedingungen
1) Artikel und Beiträge
Gefördert werden
- begutachtete Artikel in OA-Zeitschriften. Die Zeitschrift muss im Directory Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein.
- begutachtete Beiträge in OA-Sammelbänden. Der gesamte Sammelband muss Open Access erscheinen.
Corresponding Author und Affiliation
- Der_Die korrespondierende Autor_in muss während der durchgeführten Forschungsarbeiten an der Akademie der bildenden Künste Wien gearbeitet oder studiert haben (gemäß UG 2002 §94). Die Publikation muss seine_ihre Arbeit an der Akademie der bildenden Künste Wien beinhalten.
- Ehemalige Mitarbeiter_innen können bis ein Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnises einen Antrag stellen.
- Ehemalige Doktorand_innen sind antragsberechtigt, wenn der Zeitpunkt der Defensio nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
- In der Publikation wird die Akademie der bildenden Künste Wien als (erste) Affiliation des_der korrespondierenden Autor_in genannt.
Lizenz
- Für den Artikel/Beitrag muss eine CC-BY-Lizenz verwendet werden.
Acknowledgement
- Im Acknowledgement muss die Förderung durch die Akademie erwähnt werden. Wir empfehlen folgende Formulierung: „Open Access funding provided by the Academy of Fine Arts Vienna.“
2) Buchpublikationen
Gefördert werden
- begutachtete OA-Buchpublikationen (Monografie, Sammelband, Tagungsband).
- Für die Veröffentlichung von Dissertationen gilt, dass die Publikation eine überarbeitete Version der Abschlussarbeit sein muss.
- Eine nachträgliche OA-Veröffentlichung von Buchpublikationen sollte jedenfalls vermieden werden. Eine Sperrfrist (Embargofrist) ist in Ausnahmefällen möglich, darf aber max. 12 Monate betragen.
Corresponding Author und Affiliation
- Der_Die korrespondierende Autor_in muss während der durchgeführten Forschungsarbeiten an der Akademie der bildenden Künste Wien gearbeitet oder studiert haben (gemäß UG 2002 §94). Die Publikation muss seine_ihre Arbeit an der Akademie der bildenden Künste Wien beinhalten.
- Ehemalige Mitarbeiter_innen können bis ein Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnises einen Antrag stellen.
- Ehemalige Doktorand_innen sind antragsberechtigt, wenn der Zeitpunkt der Defensio nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
- In der Publikation wird die Akademie der bildenden Künste Wien als (erste) Affiliation des_der korrespondierenden Autor_in genannt.
Lizenz
- Für Buchpublikationen wird eine CC-BY-Lizenz empfohlen; eine CC BY-NC oder eine andere Creative-Commons-Lizenz ist möglich.
Acknowledgement
- Im Acknowledgement muss die Förderung durch die Akademie erwähnt werden. Wir empfehlen folgende Formulierung: „Open Access funding provided by the Academy of Fine Arts Vienna.“
Hinweis: Die Prüfung und Entscheidung für eine OA-Förderung erfolgen durch das Team Kunst | Forschung | Support. Nur bei Einhaltung aller Förderbedingungen und Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln können die OA-Kosten übernommen werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.
Nicht gefördert werden
- Publikationen, die im Rahmen von FWF-Projekten entstanden sind (s. dazu OA-Förderung durch die FWF-OA-Pauschale)
- Publikationen, die in EU-Projekten oder anderen Drittmittelprojekten durch das Projektbudget abgedeckt sind
- Publikationen in Subskriptionszeitschriften (Hybrid OA)
- sonstige Publikationskosten (z.B. page/overlength charges, colour charges).
Zeitpunkt der Antragstellung
- Wenn Sie klären wollen, ob Kosten für einen Artikel/Beitrag oder eine Buchpublikation übernommen werden können, schicken Sie uns ein kurzes E-Mail an openaccess@akbild.ac.at.
- Stellen Sie den Antrag, sobald Ihr Manuskript vom Verlag akzeptiert wurde (bei „acceptance“).
Förderablauf
- Füllen Sie das Antragsformular (nach Login) für eine OA-Förderung aus.
- Das Team Kunst | Forschung | Support prüft den Antrag und informiert Sie über den Ausgang der Prüfung.
- Im Fall einer positiven Prüfung übermitteln wir Ihnen zugleich
- die empfohlene Acknowledgement-Formulierung;
- Informationen zum Refundierungsablauf.
- Der Verlag schickt die Rechnung an den_die Antragsteller_in bzw. korrespondierende_n Autor_in, und Sie begleichen die Rechnung direkt beim Verlag.
- Für die Refundierung der OA-Kosten (bis zu EUR 2.000) übermitteln Sie folgende Unterlagen bzw. Infos an openaccess@akbild.ac.at:
- Rechnung des Verlags
- Zahlungsbestätigung
- Refundierungsantrag
- Digital Object Identifier (DOI) der Publikation (sofern vorhanden).
- Der entsprechende Betrag wird auf das im Refundierungsantrag angegebene Konto überwiesen.
- Nach Veröffentlichung der Publikation wird diese von der Universitätsbibliothek in A...repository archiviert.
Bei weiteren Fragen zu OA-Finanzierungsoptionen und die daran gebundenen Bedingungen wenden Sie sich bitte an openaccess@akbild.ac.at.
Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Katharina Heinz (openaccess@akbild.ac.at, +43 1 58816-1116)