Early Postdoc Fellowship 2026
Deadline: Dienstag, 15.09.2026, 11:00 Uhr
Das Early Postdoc Fellowship zielt darauf ab, Postdocs in einer frühen Karrierephase bei der Antragstellung für ihr erstes eigenständiges Postdoc-Forschungsprojekt zu unterstützen. Das Fellowship ermöglicht die intensive Ausarbeitung eines Projektantrags, der schließlich mit der Akademie als Home-Institution bei Förderinstitutionen wie beispielsweise dem FWF (Förderprogramm ESPRIT) oder der ÖAW (Förderprogramm APART-GSK) eingereicht wird.
Voraussetzungen
Der Call ist für alle Postdocs offen, die
- am Beginn ihrer Karriere stehen: Bitte beachten Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Förderinstitutionen und -programme. Da der Abschluss der Dissertation für das ÖAW APART-GSK-Programm nicht länger als 3 Jahre, für das FWF ESPRIT-Programm nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf, sollte der Abschluss der Dissertation bei Einreichung für das Early Postdoc Fellowship der Akademie nicht länger als 2, respektive 4 Jahre (je nach Förderlinie) zurückliegen.
- mindestens zwei internationale und qualitätsgesicherte Publikationen vorweisen können (Mindeststatus bei Einreichung für das Fellowship: akzeptiert).
- nachvollziehbar darlegen können, dass die Arbeit an einem Projektantrag innerhalb der Fellowship-Laufzeit erfolgreich für die Einreichung beim Fördergeber abgeschlossen werden kann.
Beschreibung
- Das Fellowship beginnt mit Zuerkennung und kann maximal über sechs Monate bezogen werden.
- Im Rahmen des Begleitprogramms für das Stipendium wird ein Coaching angeboten, die Teilnahme daran ist verpflichtend. Das Coaching unterstützt die Ausarbeitung des Karriere- und Mentoringplans vor und orientiert sich an den jeweiligen Förderrichtlinien.
- Die Höhe des Stipendiums beträgt 4.500 Euro. Im Falle eines richtlinienwidrigen Bezugs ist das Stipendium vollständig zurückzuzahlen.
- Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in Raten und ist an drei Milestones geknüpft:
- Milestone 1: ein Kick-Off Meeting, die Abgabe eines Zeitplans für die Laufzeit des Stipendiums
- Milestone 2: die Abgabe eines Antragsentwurfs, eines Karriere- und Mentoringplans und die Absolvierung des Coachings
- Milestone 3: die Einreichung des Projektantrags bei der Förderinstitution.
- Es können insgesamt zwei Fellowships vergeben werden.
Einreichung
Die Anträge sind in englischer Sprache einzureichen.
Bestandteil der Einreichung sind
- das online ausgefüllte Antragsformular
- folgende begleitend hochzuladende Dokumente in PDF-Format:
- Entwurf des Projektantrags (max. 5 Seiten plus max. 1 Seite Literaturliste, Strukturierung gem. Antragsstruktur des gewählten Postdoc-Förderprogramms)
- Abstract des Projektantrags (max. ½ Seite)
- Lebenslauf, inkl. Publikationsliste und weiteren Forschungsleistungen (max. 3 Seiten)
- Detaillierter Arbeits- und Zeitplan für die Dauer des Fellowships bis zur Einreichung des Projektantrags (max. 2 Seiten): Bewerber_innen müssen nachvollziehbar darlegen, dass die Arbeit an einem Projektantrag innerhalb der Förderlaufzeit des Fellowships erfolgreich abgeschlossen werden kann.
- Bestätigung über den Abschluss des Doktorats/PhD
- Bestätigungsformular Mentor_in (ausgefülltes und unterzeichnetes PDF-Template). Die Wahl der Mentorin_des Mentors ist ein wichtiger Schritt für neue Kooperationen und im Erschließen neuer Kontexte. Daher empfehlen Gutachter_innen in der Regel, nicht den_die Dissertationsbetreuer_in als Mentor_in zu wählen. Eine Anstellung an der Akademie ist für den_die Mentor_in obligatorisch.
Mit der elektronischen Einreichung bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben und erklären sich damit einverstanden am Begleitprogramm während der Förderlaufzeit des Fellowships teilzunehmen. Das Begleitprogramm erfordert partielle Anwesenheit in Wien.
Einreichtermin
Dienstag, 15. September 2026, 11 h
Auswahl
Alle Anträge durchlaufen ein Gutachter_innenverfahren, im Zuge dessen zwei Fachgutachten erstellt werden. Über die Vergabe des Fellowships entscheidet ein Gremium. Der Ablauf ist wie folgt:
- Der Antrag wird durch Kunst | Forschung | Support formal geprüft.
- Externe Gutachter_innen prüfen den Antrag im Hinblick auf Innovation, Originalität und Qualität des Forschungsvorhabens im internationalen Forschungskontext, auf die Stringenz der gewählten Methoden und deren Umsetzbarkeit, sowie auf den bisherigen akademischen Lebenslauf, die zu erwartende Produktivität und positive Entwicklung des Werdegangs der_s Bewerbers_in durch das Mentoring. Darüber sowie über die Einschätzung eines erwartbaren Erfolgs des Projektantrags bei der Förderinstitution werden je Stipendienantrag zwei schriftliche Fachgutachten verfasst.
- Das Entscheidungsgremium setzt sich aus Forschenden, die Erfahrung mit Drittmittelprojekten an der Akademie haben, zusammen. Das Gremium prüft die Qualität des gesamten Stipendienantrags sowie die Realisierbarkeit der Fertigstellung des Projektantrags für die Einreichung bei der Förderinstitution. Als Grundlage für die Entscheidung dienen dem Gremium dabei die Formalprüfung von Kunst | Forschung | Support sowie die externen Fachgutachten.
- Die Entscheidungssitzung des Gremiums findet voraussichtlich im Jänner 2027 statt. Auf die Zuerkennung des Fellowships durch die Akademie der bildenden Künste Wien besteht kein Rechtsanspruch.
Unvollständige und nicht zeitgerecht eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Katharina Meissl (k.meissl@akbild.ac.at, +43 1 588 16-1118)