Förderungsstipendium

Deadline: Mittwoch, 13.11.2019, 11:00 Uhr

Dient zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Stu­die­ren­den aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Voraussetzungen: Österreichische oder EWR - Staatsbürgerschaft (inkl. Schweiz) oder Gleichstellung im Sinne des § 4 StudFG und Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) des jeweiligen Studienabschnittes / Dauer des Bachelor-, Master-, Doktoratstudiums (gesetzl. vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines Toleranzsemesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§19 StudFG).

Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr Euro 750,-- nicht unterschreiten und Euro 3.600,-- nicht überschreiten.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  1. Vorlage einer Beschreibung einer noch n i c h t abgeschlossenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit (Diplom-, Master-, Projektarbeit, Dissertation), Kosten- und Finanzierungsplan, Zeitplan und Portfolio.
  2. Vorlage mindestens eines Gutachtens eines/einer Universitätslehrers_in gem. § 94 Abs. 2 UG 2002 (Universitätsprofessor_innen, Universitätsdozent_innen sowie wiss. und künstlerische Mitarbeiter_innen) zur Kostenaufstellung und dass die Arbeit voraussichtlich mit überdurchschnittlichem Erfolg durchgeführt werden wird.
  3. Nachweis der österreichischen oder EWR - Staatsbürgerschaft (inkl. Schweiz) oder Gleichstellung im Sinne des § 4 StudFG durch Reisepass oder Personalausweis
  4. Meldezettel (aktuelle Meldebestätigung)

Bei Zuerkennung des Förderungsstipendiums ist der/die Bewerber_in verpflichtet, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen (inkl. Rechnungen). Bitte beachten Sie, dass nur die jeweils bewilligten Budgetposten abgerechnet werden dürfen. Sollten die tatsächlichen Kosten signifikant geringer als geplant sein, ist der Differenzbetrag auf die bewilligte Förderungssumme an die Akademie zurückzuzahlen.

Wenn das Projekt nicht im geplanten Zeitraum abgeschlossen werden kann und/oder der Bericht sich verzögert, ist die Vizerektorin für Kunst und Lehre zu informieren (über die Studien- und Prüfungsabteilung).

Folgende Kosten werden in der Regel nicht gefördert:

  1. Honorare und Gehälter
  2. Lebenshaltungskosten (wie z.B. Miete)
  3. Catering
  4. Neuanschaffung von technischem Equipment, das auch gemietet oder ausgeliehen werden kann (wie z.B. Bildschirme, Kameras, Beamer etc.)

Der Antrag (bis auf Meldezettel und Arbeitsproben) ist gesammelt in einer einzigen PDF-Datei mit max. 5 MB hochzuladen. Dateibenennung: Name_Vorname_FST

Den Meldezettel (aktuelle Meldebestätigung) bitte extra hochladen. Dateibenennung: Meldezettel_Name_FST

Die Arbeitsproben (Portfolio) bitte auch extra hochladen. Dateibenennung: Portfolio_Name_FST

Zusätzlich muss der Antrag innerhalb der Einreichfrist in ausgedruckter Form in der Studienabteilung abgegeben bzw. mit der Post geschickt werden (ohne Portfolio).

Bitte beachten Sie, dass das zu fördernde Projekt in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Studienprogramm stehen muss. Das bedeutet, dass z.B. künstlerische Projekte von Doktorand_innen nicht gefördert werden können. Ausnahme: Studierende des PhD in Practice können um Förderung künstlerischer Projekte ansuchen, da diese auch vom Curriculum vorgesehen sind.

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Marianne Maljkovic (m.maljkovic@akbild.ac.at, +43 1 588 16-1903)

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