Wettbewerb Kunst im öffentlichen Raum - Akbild x Bank Austria

Deadline: Dienstag, 09.06.2026, 11:00 Uhr

zum Antrag

 

Der Wettbewerb richtet sich an Absolvent_innen der Akademie der bildenden Künste Wien. 
Das Gewinnerprojekt erhält ein Preisgeld in der Höhe von 20.000 Euro und wird für die Dauer von etwa einem Jahr am „Spitz“ neben Friedrichsstraße und Operngasse installiert.

 

Zielsetzung

Im Rahmen des Projekts Die Summe der einzelnen Teile schreibt die Akademie der bildenden Künste Wien in Kooperation mit der Bank Austria einen Wettbewerb zur Realisierung einer Skulptur im öffentlichen Raum aus. Diese soll ab 2027 temporär – für die Dauer von etwa einem Jahr – am „Spitz“ neben der Fläche zwischen Friedrichsstraße und Operngasse in Sichtachse zum Akademiegebäude installiert werden. Ziel ist es, Absolvent_innen der Akademie durch die Skulptur im öffentlichen Raum Sichtbarkeit zu verleihen und den Stadtraum als öffentlich zugänglichen Ausstellungsraum zu aktivieren. Begleitend zur künstlerischen Arbeit wird ein Booklet mit Bild- und Textmaterial gedruckt. Nach Ende der Präsentationsdauer erhält die Skulptur eine weitere temporäre Aufstellung im Bank- Austria-Park (auch: André-Heller-Kunstpark) im 21. Wiener Gemeindebezirk.

Mit dem Projektpaket Die Summe der einzelnen Teile schaffen die Akademie der bildenden Künste Wien und die Bank Austria eine gemeinsame Kunst- und Förderplattform zur Stärkung des Kunststandorts Wien. Zentrale Bestandteile sind neben der Vergabe von Förderstipendien an Studierende (Die Summe), die Umsetzung einer temporären Skulptur im öffentlichen Raum durch eine_n Absolvent_in (Die Teile) sowie ein Diskursformat zur internationalen Positionierung Wiens als zeitgenössischer Kunststandort (Die Summe der einzelnen Teile). Der Titel des Projekts verweist auf die Frage, wann und wodurch ein Kunststandort durch Synergien profitiert, sodass das Ganze mehr wird als die bloße Summe seiner einzelnen Teile.

 

Zielgruppe

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Alumni_ae der Akademie der bildenden Künste Wien.
Es können sich Einzelpersonen, Kollektive oder auch kooperierende Arbeitsgruppen bewerben. Das Honorar wird pro Einreichung und nicht nach Anzahl einreichender Personen berechnet.

 

Gegenstand von Projekteinreichungen

Umgesetzt werden soll eine repräsentative skulpturale Arbeit, die ein Zeichen zum Kunststandort Wien setzt.
Nicht berücksichtigt werden Projekte, die kommerzielle, parteipolitische oder religiöse Zwecke verfolgen.

 

Voraussetzungen und Bedingungen

Jede_r Teilnehmer_in erklärt sich durch seine_ihre Beteiligung an der Ausschreibung mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden.

Technische Anforderungen

Für die eingereichte Projektskizze müssen keine Genehmigungen eingeholt werden, es sind aber folgende technischen Anforderungen verbindlich einzuhalten:

  • Die Skulptur ist oberirdisch standsicher zu errichten. Die Befestigung ist über Gewichte zu lösen.
  • Die Konstruktion muss Wind-, Eigen- und gegebenenfalls Schneelasten gemäß den geltenden Normen standhalten.
  • Maximale Abmessungen siehe definierter Designspace (s. Anlage)
  • Maximales Gesamtgewicht (inkl. Unterkonstruktion und Befestigung): 1 Tonne/ m2
  • Die Konstruktion muss für eine angedachte Laufzeit von mindestens zwei Jahren beständig gegenüber Regen, Frost, UV-Strahlung, Hitze und Temperaturschwankungen sein.
  • Es sind daher ausschließlich langlebige, witterungsbeständige und korrosionsresistente Materialien zu verwenden.
  • Stark spiegelnde oder blendende Oberflächen sind unzulässig.
  • Integrierte Lichtquellen mit Blendwirkung oder bewegten Lichtsignalen, die den Lichtraum der Straße stören, sind unzulässig.
  • Die Installation von Ton-, Geräusch- oder sonstigen akustischen Elementen ist nicht zulässig.
  • Die Skulptur muss ein statisches Element sein (es dürfen keine beweglichen oder leicht demontierbaren Teile verbaut werden).
  • Beschädigungen an bestehenden Belägen und Leitungsinfrastrukturen sind auszuschließen.
  • Oberflächen dürfen keine scharfkantigen, spitzen oder anderweitig verletzungsgefährdenden Elemente aufweisen.
  • Die Skulptur darf nicht bekletterbar sein und keine Tritt-, Sitz- oder Aufenthaltsanreize bieten.
  • Es darf keine Gefährdung durch Einklemmen, Absturz, Stolpern oder Kollision entstehen.
  • Durch das Kunstwerk soll kein Angstraum entstehen, d.h. keine uneinsichtigen Ecken oder Winkel.
  • Relevante Sichtachsen sollten erhalten bleiben.
  • Die Überblickbarkeit/Orientierung sollte nicht beeinträchtigt werden.
  • Es sind sämtliche einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Normen und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
  • Der laufende Wartungsaufwand ist möglichst gering zu halten.
  • Die Skulptur muss für eine Nachnutzung im Bank-Austria-Park ab- und wiederaufbaufähig sein.

 

Projektdauer

Das Gewinnerprojekt wird für die Dauer von etwa einem Jahr am „Spitz“ neben der Fläche zwischen Friedrichsstraße und Operngasse im 1. Wiener Gemeindebezirk installiert. Die Produktion und Umsetzung ist ab dem Frühjahr 2027 vorgesehen, eine Präsentation der Skulptur im Juni 2027.

Nach Ende der Präsentationsdauer erhält die Skulptur eine weitere temporäre Aufstellung im Bank- Austria-Park (auch: André-Heller-Kunstpark) im 21. Wiener Gemeindebezirk. Für die Nachnutzung inkl. Abbau, Transport und Aufstellung trägt die Bank Austria Sorge.

 

Urheberrecht | Nutzungsrecht | Öffentlichkeitsarbeit

Die Bewerber_innen erklären durch die Teilnahme an dieser Ausschreibung ausdrücklich, dass sie alle urheberrechtlichen Rechte am Werk welcher Art auch immer selbst und uneingeschränkt besitzen und durch das Werk keine Rechte Dritter verletzt werden.

Die Teilnehmenden der Wettbewerbsstufe II verpflichten sich, Bildmaterial ihrer Arbeiten für die Öffentlichkeitsarbeit im Wettbewerbskontext zur Verfügung zu stellen. Für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Wettbewerbskontextes sowie der Präsentation des Gewinnerprojekts im Juni 2027 behalten sich die Akademie der bildenden Künste Wien und die Bank Austria unentgeltliche Bildnutzungsrechte vor. Für die Begleitpublikation können Abbildungen bzw. Werke unter Nennung der Urheber_innen und mit vollständigen Bildrechten von der Akademie und der Bank Austria unentgeltlich verwendet werden.

Temporäre Objekte verbleiben im Eigentum des_der Einreichenden, der_die während der beiden Laufzeiten für die Instandhaltung verantwortlich ist.

Zwecks Nachnutzung der Skulptur im Bank Austria Park wird die Bank Austria eine eigene Nutzungsvereinbarung mit der_dem Künstler_in treffen.

 

Preisgeld

Das Gewinnerprojekt erhält ein Preisgeld in der Höhe von 20.000 Euro (inkl. USt).
Alle übrigen Künstler_innen der Wettbewerbsstufe II erhalten ein Abschlagshonorar in der Höhe von je 2.000 Euro (inkl. USt).

 

Umsetzung | Produktionskosten

Das Gewinnerprojekt soll ab dem Frühjahr 2027 am „Spitz“ neben der Fläche zwischen Friedrichsstraße und Operngasse im 1. Wiener Gemeindebezirk umgesetzt werden und für die Dauer von etwa einem Jahr installiert werden. Die Akademie übernimmt dafür die Umsetzungskosten (Materialkosten, Kosten von Professionist_innen, etc.) bis zu einem maximalen Betrag von EUR 55.000.

Abweichungen des Gewinnerprojektes in der Umsetzung sind gestattet, insbesondere solche, die technisch und wirtschaftlich erforderlich sind. Diese Abweichungen werden von der Akademie mit den Preisträger_innen abgestimmt. Es wird festgehalten, dass die Umsetzung des Gewinnerprojektes, insbesondere mögliche Abweichungen, abhängig von der finanziellen Bedeckbarkeit ist. Es können nur jene Kosten abgerechnet werden, die unmittelbar mit dem Projektvorhaben in Zusammenhang stehen.

 

Ablauf Auswahlverfahren

Es handelt sich um einen zweistufigen Wettbewerb.

Wettbewerbsstufe I

In der ersten Wettbewerbsstufe werden von den eingereichten Projekten bis zu fünf Entwürfe von der Jury ausgewählt, deren Entwurfsskizzen und künstlerische Praxis überzeugen konnten. Diese werden anschließend durch eine_n Statiker_in geprüft und gelangen bei positiver Begutachtung in die zweite Wettbewerbsstufe, für die die teilnehmenden Personen mit der Ausarbeitung von detaillierten Entwürfen beauftragt werden.

Zu diesem Zweck wird ein Entwicklungsvertrag abgeschlossen. Die Auszahlung des Abschlagshonorars ist an den Abschluss des Entwicklungsvertrags geknüpft. Mit der Auszahlung des Abschlagshonorars sind alle Aufwendungen samt Nebenkosten abgegolten.

Wettbewerbsstufe II

Die nominierten Künstler_innen werden gebeten, einen detaillierteren Entwurf auszuarbeiten, der am 5. November 2026 der Jury präsentiert wird. Es ist vorgesehen, dass die nominierten Künstler_innen ihre Projektidee der Jury persönlich im Rahmen der Jurysitzung vorstellen und so in einen unmittelbaren Diskurs mit den Jurymitgliedern treten (eine digitale Präsentation ist in Ausnahmefällen möglich).

Allfällige Kosten für die Anreise zu diesem Termin können nicht übernommen werden. Die Jury wählt ein Gewinnerprojekt zur Realisierung und temporären Aufstellung am „Spitz“ aus.

 

Jury

Vorsitz
Johan F. Hartle, Rektor Akademie der bildenden Künste Wien 

Mitglieder
Ingeborg Erhart, Vizerektorin für Kunst und Lehre, Akademie der bildenden Künste Wien
Sonia Huber, Leiterin Referat Bildende Kunst und Neue Medien, Stadt Wien Kultur (MA7)
Brigitte Huck, Kuratorin
Nora Schultz, Professorin Akademie der bildenden Künste Wien
Nicole Six, Künstlerin

Beisitz ohne Stimmrecht
Vertreter_innen der Bank Austria


Technische Vorprüfung
Wettbewerbsstufe I: Werner Skvara
Wettbewerbsstufe II: Peter Bauer

Einreichungen | Erforderliche Unterlagen:

Bei der Konzeptionierung ist auf ein Umsetzungsbudget für Materialien, Professionist_innen, etc. in Höhe von maximal 55.000 EUR zu achten.

Wettbewerbsstufe I (Einreichfrist: 9.6.2026, 11 Uhr)

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • professioneller Lebenslauf (max. 3 DIN-A4-Seiten)
  • künstlerisches Portfolio mit ausgewählten Arbeiten und Projekten, die die bisherige künstlerische Praxis dokumentieren. Das Portfolio soll die Größe von 15 MB nicht überschreiten.
  • Textliche Beschreibung des Projektvorhabens (Entwurfsidee) inklusive Kurzbeschreibung der Materialien, Funktionalität, Witterungsbeständigkeit, Angabe zu notwendigen baulichen Vorkehrungen und Zeitplan (max. 4 DIN-A4-Seiten)
  • Verbindlich einzureichen sind: eine Visualisierung der Skulptur sowie ein Grundriss mit Darstellung der Platzierung im Designspace in Form von Skizzen, Renderings oder Modellfotos (max. 4 DIN-A4-Seiten).
  • Für die Erstellung ist das bereitgestellte Material zu nutzen: Download 

Wettbewerbsstufe II (Einreichfrist: 22. Oktober, 11 Uhr)

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Bewerbungsfrist ausschließlich für jene Personen gilt, deren Entwürfe in Wettbewerbsstufe I ausgewählt und positiv begutachtet wurden und die infolgedessen von der Jury zur Teilnahme an der Wettbewerbsstufe II eingeladen wurden.

  • Aktualisierte Konzeptbeschreibung (max. 3 DIN-A4-Seiten)
  • Darstellung des Entwurfes und räumliche Visualisierung anhand von mind. 2 Schaubildern und/oder einem Modell und/oder einer filmischen Visualisierung (max. 2 min), mit allem, das zur Verdeutlichung des Wettbewerbsbeitrags notwendig scheint (max. 8 MB)
  • Darstellung der Details bzw. Erläuterung der Konstruktion und Materialien und – wenn vorhanden - gewünschte Vorgehensweise/Unternehmen zur Umsetzung
  • Kostenschätzung (brutto), inklusive
    • Material- und Produktionskosten
    • Honorare Fremdleistungen (Professionisten, Produktionsassistenz vor Ort etc)*
    • Erhaltungs- sowie Reinigungskosten
    • Etwaig anfallende Nebenkosten (z.B. Transport)

* Taggeld und Verpflegungskosten können nicht abgegolten werden.

 

Entscheidung

Folgende Kriterien sind für die Entscheidung der Jury und des Beirats wesentlich:

  • Künstlerische Auseinandersetzung zum Kunststandort Wien
  • Künstlerische Qualität
  • Präzision in Konzept und Planung
  • Technische Machbarkeit
  • Wirtschaftliche Machbarkeit und Umsetzbarkeit

Die Akademie behält sich nach Rücksprache mit dem_der Gewinner_in zur Wahrung der künstlerischen Idee das Recht vor, allfällige aus zwingenden, sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen oder Rücksichten, erforderliche Änderungen im Zuge der Verhandlungen bzw. im Zuge der Umsetzung, zu verlangen.

Der_Die Wettbewerbsgewinner_in verpflichtet sich, die technischen Rahmenbedingungen und Anforderungen der Akademie im Zuge der technischen Vorprüfung und Umsetzung anzuerkennen. Den Empfehlungen der Jury und des Beirates ist Folge zu leisten.

 

Zeitplan

9.6.2026, 11h                          Einreichfrist Wettbewerbsstufe I
23.7.2026, 14-15 h                  Online-Infotreffen für jene Bewerber_innen, die für Wettbewerbsstufe II nominiert wurden, für allfällige Fragen.
22.10.2026, 11 h                     Einreichfrist Wettbewerbsstufe II                             
5.11.2026, 13-17 h                  Präsentation der Entwürfe der Shortlist vor der Jury (in Ausnahmefällen wird eine Online-Präsentation als Videokonferenz akzeptiert) | Auswahl des Gewinnerprojekts
Ab Frühjahr 2027                    Umsetzung und Platzierung Skulptur   
Juni 2027                                 Präsentation Skulptur  
bis ca. Juni 2028                     Temporäre Platzierung am „Spitz“ neben der Fläche zwischen Friedrichsstraße und Operngasse im 1. Wiener Gemeindebezirk
Im Anschluss                          Temporäre Platzierung im Bank-Austria-Park durch die Bank Austria

Bitte beachten Sie, dass nur jene Einreichungen akzeptiert werden, die alle angeführten Kriterien erfüllen und rechtzeitig einlangen. Zu spät eingelangte oder unvollständige Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Mögliche Reise-/Anfahrtskosten, die im Zuge des Wettbewerbsverfahrens anfallen, werden nicht übernommen. Alle Bewerber_innen werden spätestens im Laufe des Novembers 2026 per E-Mail über das Ergebnis des Auswahlprozesses informiert.

 

Rückfragen und Kontakt:

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Barbara Pflanzner (b.pflanzner@akbild.ac.at, +43 1 588 16-1204)

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