Leistungsstipendium

Deadline: Mittwoch, 06.11.2024, 11:00 Uhr

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Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen des vergangenen Studienjahres (01.10. – 30.09.) Um ein Leistungsstipendium können ordentliche Studierende ab dem 3. Semester ansuchen. Doktoratstudierende sind ausgenommen.  

Ein Leistungsstipendium darf Euro 750,-- nicht unterschreiten und Euro 1500,-- nicht überschreiten (§ 61 Abs. 1 StudFG).

Die Vergabe erfolgt durch die Vizerektorin für Kunst und Lehre aus dem Budget des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Es wird eine Reihung der Anträge pro Studienrichtung nach ECTS und Notendurchschnitt vorgenommen. Die Anzahl der vergebenen Stipendien richtet sich nach dem vorhandenen Budget.

Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind:

  • Nachweis der österreichischen bzw. EWR – Staatsbürgerschaft (inkl. Schweiz) oder Gleichstellung im Sinne des § 4 StudFG (Daueraufenthalt EU-Karte)
  • Einhaltung der Anspruchsdauer des jeweiligen Studienabschnittes bzw. Bachelor-, Masterstudiums (gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines Toleranzsemesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (z.B. Schwangerschaft, Präsenzdienst)
  • Notendurchschnitt von mindestens 1,5 bei den zur Beurteilung herangezogener Prüfungen (Prüfungen sind im System und brauchen nicht hochgeladen werden). Ausschließlich bei Lehramtsstudien und einer Kombination mit einer anderen Uni: Notenauszug des externen Unterrichtsfaches hochladen.
  • Bei mehreren Studienrichtungen an der Akademie der bildenden Künste Wien werden alle Prüfungsleistungen herangezogen.
  • Anerkennungen gelten nur, sofern die zugrunde liegenden Prüfungen in den betreffenden Zeitraum fallen (z.B. durch ein Mobilitätsprogramm).

Für die Einreichung erforderlich:

  1. aktuelle Meldebestätigung ("Meldezettel")
  2. Nachweis der österreichischen oder EWR - Staatsbürgerschaft (inkl. Schweiz) durch Reisepass oder Personalausweis oder Gleichstellung im Sinne des § 4 StudFG (Daueraufenthalt EU-Karte)
  3. Ausschließlich bei Lehramt mit externer Kombination: Notenauszug von anderer Uni

Bitte beachten Sie, dass die Dateien separat als pdf-Dateien hochzuladen sind, mit folgender Dateibenennung:

  1. Meldezettel_Name_LST
  2. Staatsbürgerschaft_Name_LST
  3. Externes Unterrichtsfach_Name_LST

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Alexander Meitz (a.meitz@akbild.ac.at, +43 1 588 16-1906)

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