Reisekostenzuschüsse für Dissertant_innen

Deadline: Sonntag, 31.12.2023, 11:00 Uhr

Mit den Reisekostenzuschüssen werden ordentliche Studierende eines Doktorats- oder Ph.D.-Studiums an der Akademie bei der Präsentation von Dissertations-/Ph.D.-Projektergebnisse auf internationalen Konferenzen und Symposien oder der Präsentation von Kunstprojekten mit unterstützt. Voraussetzung ist eine aktive Teilnahme an der Konferenz, dem Symposium bzw. der Kunstpräsentation.

Gefördert werden:
  • Reisekosten für die Präsentation von neuen Forschungsergebnissen auf internationalen Konferenzen, Kongressen oder Symposien im Ausland, wenn der eingereichte und akzeptierte Beitrag mit der Dissertation bzw. dem Ph.D.-Projekt in Verbindung steht.
  • Reisekosten für Präsentationen von Kunstprojekten (in situ, Kunst am Bau, Filmscreenings etc.) bzw. Präsentationen im Rahmen von Ausstellungsprojekten, die mit dem Ph.D.-Projekt in unmittelbarer Verbindung stehen (nur für Ph.D.-in-Practice-Kandidat_innen).
  • NICHT gefördert werden kurzfristige Forschungsaufenthalte und Aufenthalte für Archivrecherchen oder die Produktion von künstlerisch-wissenschaftlichen Projekten.
  • AUSGENOMMEN sind des Weiteren Veranstaltungen mit überwiegendem Fortbildungscharakter wie z.B. Kurse, Summer Schools, Masterclasses, etc., die sich vorrangig oder ausschließlich an (Doktorats-)Studierende als Teilnehmer_innen richten.
 Voraussetzungen:
  • Reisekostenzuschüsse können von ordentlichen Studierenden eines Doktorats- oder Ph.D.-Studiums an der Akademie der bildenden Künste Wien beantragt werden, die eine Dissertationsvereinbarung abgeschlossen haben, bzw. im Dr. tech. eine unterzeichnete Betreuungszusage vorliegt.
  • Der geplante Auslandsaufenthalt muss in Zusammenhang mit der Dissertation bzw. dem Ph.D.-Projekt stehen.
  • Der Antrag kann jederzeit, muss jedoch mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt eingereicht werden. Unvollständige und nicht zeitgerecht eingebrachte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Der Reisekostenzuschuss kann pro Person nur einmal pro Studienjahr in Anspruch genommen werden und ist auf zwei Förderungen während der gesamten Laufzeit des Doktorats-/Ph.D.-Studiums beschränkt.
  • Ausgangsort für die Reise muss Wien sein.
Einzureichen sind:
  • Ausgefülltes Antragsformular (online)

Die folgenden Unterlagen müssen als PDF-Dokumente hochgeladen werden:

  • Lebenslauf, inkl. Publikationsliste bzw. inkl. Auflistung bisheriger künstlerischer Tätigkeiten
  • Empfehlungsschreiben des/der Dissertationsbetreuer_in(nen), welches auf die Teilnahme in der Konferenz eingeht und die Relevanz der Präsentation für das Dissertationsvorhaben hervorhebt. Auch Email Formate werden akzeptiert.
  • aktuelles Studienblatt
  • genehmigte Dissertationsvereinbarung (bei Dr. techn. unterzeichnete Betreuungszusage)

Abhängig von der Art des Auslandsaufenthaltes sind des Weiteren beizubringen:

  • Bei Präsentationen von neuen Forschungsergebnissen der Dissertation/des Ph.D-Projekts auf einer Internationalen Konferenz, einem Kongress oder Symposion:
    • Abstract des Beitrags
    • Bestätigungsschreiben bzw. Einladungsschreiben
  • Bei Präsentationen von Kunstprojekten (in situ, Kunst am Bau, Filmscreenings etc.) bzw. Präsentationen im Rahmen von Ausstellungsprojekten (nur Ph.D.-in-Practice):
    • Kurzbeschreibung bzw. Konzept des Vorhabens; inkl. Begründung der Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit
    • Einladungsschreiben zur Ausstellungsteilnahme/zur Performance/zur Präsentation der künstlerischen Arbeit durch die veranstaltende Institution, inkl. Angaben zu Datum und Ort der Präsentation.
Höhe des Zuschusses

Die maximale individuelle Fördersumme beträgt 450,- € pro Antrag. In Ausnahmefällen, z.B. bei Überseeflügen oder sehr hohen Konferenzgebühren, kann ein Zuschuss bis maximal 600,- € pro Antrag gefördert werden.

Der Reisekostenzuschuss darf den tatsächlichen Finanzierungsbedarf abzüglich aller anderen Zuwendungen (Subventionen, Zuschüsse, Sponsorgelder, etc.) nicht übersteigen. Zuwendungen Dritter sind jedenfalls umgehend bekanntzugeben.

Gemäß der Mobilitätsrichtlinie der Akademie ist bei Reisen ins Ausland bei einer regulären Fahrzeit von bis zu acht Stunden bzw. bei einer Distanz bis 1.000 Kilometern in eine Richtung der Zug als Beförderungsmittel zu wählen. Die Entscheidung für eine Flugreise muss begründet werden.

Vergabeverfahren:

Über die Vergabe und Höhe der Reisekostenzuschüsse entscheidet die Abteilung Kunst | Forschung | Support der Akademie der bildenden Künste Wien. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen und nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten.

Die formelle Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Pro Jahr können insgesamt maximal 5.000,- € an Reisekostenzuschüssen vergeben werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie etwa zwei Wochen nach Ihrem Antrag über die Entscheidung über eine Förderungsvergabe per E-Mail informiert werden.

Nach der Zuerkennung

Der Reisekostenzuschuss kann erst nach einer Gesamtabrechnung der Reise (in €) überwiesen werden. Diese hat spätestens vier Wochen nach Ende der Reise zu erfolgen.

Folgende Unterlagen sind (Belege nur im Original!) an das Doktoratszentrum beizubringen:

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Abrechnungsformular
  • Originalbelege der Reise- und Aufenthaltskosten (Fahrkarte, Flugticket mit Rechnungsbeleg, Hotelrechnung, Zahlungsbeleg der Tagungsgebühren etc.)
  • Aufenthalts- bzw. Teilnahmebestätigung der jeweiligen Veranstaltungsorganisator_innen
  • Österreichische Meldebescheinigung (bei Wohnadresse in Österreich) oder Reisepasskopie

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Teresa Beer (t.beer@akbild.ac.at, +43 1 588 16-1118)

zurück

Diese Website verwendet Cookies. Indem Sie weiter auf dieser Website navigieren, ohne die Cookie-Einstellungen Ihres Internet Browsers zu ändern, stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.