Sozialstipendium (rückwirkend für WiSe 2025/26)
Deadline: Freitag, 15.05.2026, 11:00 Uhr
Das Sozialstipendium kann von allen ordentlichen Studierenden der Akademie der bildenden Künste Wien, die im vergangenen Semester Studienbeiträge bezahlt und diese nicht von anderen stipendienvergebenden Stellen refundiert bekommen haben, im darauf folgenden Semester rückwirkend beantragt werden. Das trifft sowohl auf aktuelle Studierende zu als auch auf Absolvent_innen, die ihr Studium im vergangenen Semester abgeschlossen haben.
Antragsfrist
- 1. April – 15. Mai | 11:00 Uhr
Für die Einreichung erforderlich
- Scan oder Foto (gut lesbar) von Ihrer Bestätigung der Meldung aus dem Zentralen Melderegister („Meldezettel“)
- Studienbestätigung aus dem Wintersemester 2025/26
Bei Anträgen von Doktoratsstudierenden, die bereits länger als ein Jahr in einem Doktoratsstudium inskribiert sind, in dem während des ersten Jahres eine Dissertationsvereinbarung abgeschlossen werden muss, wird überprüft, ob eine genehmigte Vereinbarung vorliegt.
Antragstellung
- Eine Antragsstellung erfolgt ausschließlich über https://calls.akbild.ac.at/. Für die Benutzung unseres Einreichsystems https://calls.akbild.ac.at/ müssen Sie sich einmalig registrieren (falls Sie noch keinen Zugang haben) - bitte verwenden Sie dazu Ihre @student.akbild.ac.at-Adresse, um sich als Studierende_r zu identifizieren.
- Der Login ist nicht mit dem AkademieOnline-Passwort möglich, da es sich hierbei um ein eigenständiges System handelt.
- Falls Sie Ihr Studium im Wintersemester 2025/26 abgeschlossen oder beendet und keinen Zugang mehr zu Ihrem @student.akbild.ac.at-Account haben, wenden Sie sich bitte an akademiestipendien@akbild.ac.at
Bitte beachten Sie, dass die oben angeführten Fristen unbedingt eingehalten werden müssen. Zu spät eingereichte oder unvollständige Anträge können ausnahmslos nicht berücksichtigt werden.
Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Vizerektorat Kunst | Lehre (akademiestipendien@akbild.ac.at, 000)