Stipendium Early-Postdoc-Anträge 2024

Deadline: Donnerstag, 25.01.2024, 11:00 Uhr

Das Stipendium für Early-Post-Doc-Anträge zielt darauf ab, Post-Docs in der Einstiegsphase in ihrer Antragsstellung für ihr erstes Postdoc-Forschungsprojekt zu unterstützen. Das Stipendium ermöglicht die intensive Ausarbeitung eines Projektantrags, der schließlich mit der Akademie als Home Institution bei Förderinstitutionen wie beispielsweise dem FWF (Förderprogramm ESPRIT) oder der ÖAW (Förderprogramm APART GSK) eingereicht wird. Der Call ist für alle Post-Docs offen.

Gefördert werden:
  • Post-Docs am Beginn ihrer Karriere: Bitte beachten Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fördergeber und -programme. Da der Abschluss der Dissertation für das ÖAW APART-Programm nicht länger als drei Jahre, für das FWF ESPRIT-Programm nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, sollte der Abschluss der Dissertation bei Einreichung für das Stipendium für Early-Post-Doc-Anträge der Akademie nicht länger als zwei, respektive vier Jahre (je nach Förderlinie) zurückliegen.
  • Post-Docs, die mindestens zwei internationale und qualitätsgesicherte Publikationen vorweisen können (Mindeststatus bei Einreichung für das Stipendium: akzeptiert).
  • Post-Docs, die nachvollziehbar darlegen können, dass die Arbeit an einem Projektantrag innerhalb der Stipendienlaufzeit erfolgreich für die Einreichung beim Fördergeber abgeschlossen werden kann.
Voraussetzungen
  • Die Anträge sind in englischer Sprache einzureichen.
  • Das Stipendium beginnt mit Zuerkennung und kann maximal über sechs Monate bezogen werden.
Beschreibung
  • Im Rahmen des Begleitprogramms für das Stipendium wird ein Coaching angeboten, die gemeinsame Teilnahme daran ist für Antragsteller_in und Mentor_in verpflichtend. Das Coaching bereitet die Ausarbeitung des Karriere- und Mentoringplans vor und orientiert sich an den jeweiligen Förderrichtlinien.
  • Die Auszahlung des Stipendiums ist an Milestones geknüpft. Die Fördersumme wird in drei Raten ausgezahlt, die an die Absolvierung des Coachings (1. Rate), die Abgabe eines Karriere- und Mentoringplans (2. Rate) und die Einreichung des Projektantrags beim Fördergeber (3. Rate) geknüpft ist.
Einzureichen sind:
  • Ausgefülltes Antragsformular online

Folgende Dokumente müssen begleitend zum Antragsformular via Einreichtool hochgeladen werden:

  • Entwurf des Projektantrags (max. 5 Seiten plus max. eine Seite Literaturliste, Strukturierung gem. Antragsstruktur des gewählten Postdoc-Förderprogramms) als PDF
  • Abstract des Projektantrags (max. ½ Seite) als PDF
  • Lebenslauf, inkl. Publikationsliste und weiteren Forschungsleistungen (max. 3 Seiten)
  • Detaillierter Arbeits- und Zeitplan bis zur Einreichung des Projektantrags (max. 2 Seiten): Die Bewerber_innen müssen nachvollziehbar darlegen, dass die Arbeit an einem Projektantrag innerhalb der Förderlaufzeit des Stipendiums erfolgreich abgeschlossen werden kann.
  • Bestätigung über den Abschluss des Doktorats/Ph.D.
  • Bestätigungsformular Mentor_in (ausgefülltes und unterzeichnetes PDF-Template). Die Wahl der Mentorin_des Mentors ist ein wichtiger Schritt für neue Kooperationen und im Erschließen neuer Kontexte. Daher empfehlen Gutachter_innen in der Regel, nicht den_die Dissertationsbetreuer_in als Mentor_in zu wählen. Eine Anstellung an der Akademie ist für den_die Mentor_in obligatorisch. Bitte nutzen Sie folgendes Template.
Höhe des Stipendiums

Es können insgesamt zwei Stipendien vergeben werden. Die Gesamthöhe des Stipendiums beträgt je € 4.500,--. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in drei Raten. Im Falle eines richtlinienwidrigen Bezugs ist das Stipendium vollständig zurückzuzahlen.

Einreichtermin

Donnerstag, 25. Jänner 2024, 11:00 Uhr (via Submission-Tool)

Auswahl
  • Alle Anträge durchlaufen ein Gutachter_innenverfahren, im Zuge dessen zwei Fachgutachten erstellt werden. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet ein Gremium.
  • Der Antrag wird formal geprüft durch Kunst | Forschung | Support.
  • Externe Gutachter_innen prüfen den Antrag im Hinblick auf Innovation, Originalität und Qualität des Forschungsvorhabens im internationalen Forschungskontext, auf die Stringenz der gewählten Methoden und deren Umsetzbarkeit, sowie auf den bisherigen akademischen Lebenslauf, die zu erwartende Produktivität und positive Entwicklung des Werdegangs der_s Bewerbers_in durch das Mentoring. Darüber sowie über die Einschätzung eines erwartbaren Erfolgs des Projektantrags beim Fördergeber werden je Stipendienantrag zwei schriftliche Fachgutachten verfasst.
  • Das Entscheidungsgremium setzt sich aus dem Rektor der Akademie der bildenden Künste, einer internen Vertretung der Akademie und einer externen Person aus der Fördergeberlandschaft zusammen. Das Gremium prüft die Qualität des gesamten Stipendienantrags sowie die Realisierbarkeit der Fertigstellung des Projektantrags für die Einreichung beim Fördergeber. Als Grundlage für die Entscheidung dienen dem Gremium dabei die Formalprüfung von Kunst | Forschung | Support sowie die externen Fachgutachten.
  • Die Entscheidungssitzung des Gremiums findet voraussichtlich Anfang Mai 2024 statt. Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Unvollständige und nicht zeitgerecht eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Mit der elektronischen Einreichung bestätige ich die Richtigkeit der Angaben und erkläre mich damit einverstanden am Begleitprogramm während der Förderlaufzeit des Stipendiums teilzunehmen. Das Begleitprogramm erfordert partielle Anwesenheit in Wien.

Bei inhatlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Team von Kunst | Forschung | Support (kfs@akbild.ac.at, +43 1 588 16-1115).

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Paul Reiter (p.reiter@akbild.ac.at, +43 1 588 16-1117)

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