UNIQA Kunstpreis

Deadline: Dienstag, 14.05.2024, 11:00 Uhr

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Zielsetzung

Das Ziel des Wettbewerbs ist die Vergabe des UNIQA Kunstpreises 2024 an einen_n Absolvent_in des Studiums Bildende Kunst der Akademie der bildenden Künste Wien. Mit dem Preis verbunden ist eine Ausstellung im UNIQA Tower sowie eine begleitende Publikation.

Die räumlichen Gegebenheiten des Foyers im UNIQA Tower in 1020 Wien erlauben die Realisierung von künstlerischen Arbeiten aus vornehmlich den Bereichen Skulptur, Video- oder digitaler Kunst sowie Performance.

Eine fünfköpfige Jury* wird aus den eingelangten Einreichungen das hervorragendste im Portfolio dargestellte Œuvre auswählen und das überzeugendste Entwurfskonzept zur Realisierung empfehlen.

* Juryzusammensetzung: Vizerektorin Ingeborg Erhart und Professorin Nora Schultz für die Akademie, Vorstandsmitglied René Knapp und Theresa Hochhauser von der Kunstversicherung für UNIQA, und Thomas D. Trummer, Direktor des Kunsthaus Bregenz als externer Juror

 

Zielgruppe

Teilnahmeberechtigt sind Alumni/Alumnae des Studiums der Bildenden Kunst der Akademie der bildenden Künste Wien, deren Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag ist Ausschreibungsdatum: 19.03.2024).

 

Realisierungszeitraum und Fertigstellung

Die Preisverleihung ist mit einer Ausstellung im Foyer des UNIQA Tower, deren voraussichtliche Eröffnung für Mitte Februar 2025 geplant ist, sowie einer begleitenden Publikation verbunden. Die Ausstellung wird kuratorisch und produktionstechnisch vom Referat für zeitgenössisches Ausstellen der Akademie der bildenden Künste Wien begleitet. Es ist zu beachten, dass ab Juni 2024 an der Weiterentwicklung des eingereichten Basiskonzepts und der Realisierung der Ausstellung zu arbeiten ist.

 

Kostenrahmen und Preisgeld

Der UNIQA Kunstpreis umfasst die Verleihung des Preises, eine Ausstellung sowie eine Publikation und ist mit einem Betrag von 15.000 Euro dotiert. Darüber hinaus steht ein Produktionsbudget für die Ausstellung im Foyer des UNIQA Tower zur Verfügung. Die begleitende Publikation wird von der Akademie der bildenden Künste Wien in Kooperation mit UNIQA gestaltet.

 

Wettbewerbsbedingungen

Jede_r Teilnehmer_in erklärt sich durch seine_ihre Beteiligung an der Ausschreibung mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden.

Die Entscheidung der Jury erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

Bildnutzungsrecht, Veröffentlichung, Eigentum

Der_die Preisträger_in verpflichtet sich, Bildmaterial seiner_ihrer Arbeiten für die Öffentlichkeitsarbeit im Wettbewerbskontext zur Verfügung zu stellen.

Für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Ausstellung im UNIQA Tower behalten sich die Akademie der bildenden Künste Wien und UNIQA die Bildnutzungsrechte vor.

Werke, die von dem_der Künstler_in eigens für die Ausstellung geschaffen werden, gehen nach Ablauf dieser in seinen_ihren Besitz über.

 

Einreichung

Bewerbungsfrist: 19.03. bis 14.05.2024

 

Für die Einreichung ist es erforderlich, alle drei Dokumente separat als PDF-Dateien hochzuladen:

  1. Portfolio (Dateigröße 10MB, max. 20 Seiten)
  • Übersicht über das künstlerische Schaffen
  1. tabellarischer Lebenslauf
  1. Ideenskizze für die Ausstellung im Foyer des UNIQA Tower (Dateigröße 5MB, zwei A4-Seiten)

 

Informationen zum UNIQA Tower

Foyer UNIQA Tower
© UNIQA

Foyer UNIQA Tower
© UNIQA

Foyer UNIQA TOWER
© UNIQA

Der UNIQA Tower ist ein Bürogebäude der UNIQA Insurance Group AG in 1020 Wien. Der Turm ist 75 Meter hoch und verfügt über 21 Ober- und fünf Untergeschosse. Die Form des Grundrisses ist ein stilisiertes Q, wie es dem Firmenlogo von UNIQA entspricht.

Da das Foyer als inklusiver öffentlicher Raum gestaltet ist, ist eine hohe Besucher_innenfrequenz gegeben, weshalb bei der Planung der künstlerischen Arbeit(en) entsprechende Kriterien berücksichtigt werden müssen:

  • Screens im Eingangsbereich und beim Café: Format 1920x1080 px jpg oder mp4
  • Beklebung wäre grundsätzlich möglich, wenn sie rückstandsfrei wieder abgenommen werden kann und keine zusätzlichen Kosten für Reinigung entstehen.
  • Ton/Klanginstallationen können nur außerhalb der Öffnungszeiten abgespielt werden.
  • Bespielung der Beschattung im Eingangsbereich ist nicht erwünscht, da Störungen des Verkehrs und der Nachbar_innen vis-a-vis durch Licht nicht auszuschließen ist.
  • Alternativ gäbe es eine Möglichkeit, die Glaswände neben dem Service Center zu bespielen – hier sind auch die technischen Voraussetzungen gegeben.
  • Verkehrswege der Besucher_innen sind zu beachten
  • Boden/Wände dürfen nicht angebohrt werden.

 

Der Markenclaim von UNIQA lautet „Gemeinsam besser leben“: „Mit Mut, Eigenverantwortung und solidarischem Handeln kann ein besseres Leben für alle gelingen. Wir sind angehalten, selbstbestimmt zu handeln und aktiv zu werden: Positive Energie überwindet Verunsicherungen und Ängste, motiviert und steckt an.

Wir befürworten: Gemeinsam besser leben: https://www.uniqa.at/versicherung/gemeinsam-besser-leben.html

Nachhaltigkeit in der Produktion und Präsentation.“

 

 

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Daniela Jungmann-Masilko (d.masilko@akbild.ac.at, +43 1 588 16-1202)

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