2nd Year Scholarship

Deadline: Donnerstag, 04.05.2023, 11:00 Uhr

Die Akademie der bildenden Künste Wien möchte mit dem 2nd Year Scholarship vielversprechenden und motivierten, jedoch sozial benachteiligten Studierenden aus Drittstaaten* sowie Staatenlosen, subsidiär Schutzberechtigten und Konventionsflüchtlingen eine Beihilfe zur Abdeckung ihrer Lebenshaltungskosten bieten. Daher stellt sie eine Summe aus der jährlichen Akademie Auktion für die Vergabe von insgesamt sechs Stipendien zur Verfügung. Die Vergabe der erfolgt jährlich durch das Rektorat.

Bewerbungsfrist

1. April bis 4. Mai 2023 (11:00 h)

Stipendienleistungen

  • 6.000 Euro für das zweite Studienjahr, die Auszahlung erfolgt halbjährlich.
  • Die Auszahlung für das Sommersemester ist abhängig von den Studienleistungen im Wintersemester.
  • Erlass der Studienbeiträge für das zweite Studienjahr.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Aktiv betriebenes ordentliches Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium im ersten Studienjahr an der Akademie der bildenden Künste Wien.
  • Staatsbürger_innenschaft eines Drittstaates* oder Staatenlose, subsidiär Schutzberechtigte und Konventionsflüchtlinge.
  • Voraussichtliche Erfüllung aller curricularen Voraussetzungen für das erste Studienjahr, belegt anhand der im ersten Semester absolvierten Lehrveranstaltungen und der im zweiten Semester belegten Lehrveranstaltungen.
  • Außerdem sollte absehbar sein, dass
    • der Bachelor in der Mindeststudiendauer bzw.
    • der erste Studienabschnitt im Diplom nach zwei Jahren absolviert werden kann und
    • die erforderlichen Sprachkenntnisse nach einem Jahr gegeben sind.
  • Soziale Bedürftigkeit.
  • Zwei Empfehlungsschreiben von Lehrenden der Akademie der bildenden Künste Wien, wovon zumindest eines von der_dem Fachbereichsleiter_in stammen muss, in deren_dessen Fachbereich die Zulassung im ersten Semester erfolgte. Die Empfehlungsschreiben sollten vor allem auf den bisherigen Studienerfolg der Bewerber_innen sowie die Motivation für das Studium eingehen.

* Ausgenommen sind alle Vertragsstaaten des EWR sowie die Schweiz und das Vereinigte Königreich (Vertragsstaaten der EWR sind zum einen die 27 EU-Mitgliedsstaaten und zum anderen die sogenannten EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Austauschstudierende und Doppelstaatsbürger_innen eines EWR-Vertragsstaates (inkl. Schweiz, Vereinigtes Königreich) kommen für ein Stipendium prinzipiell nicht in Frage.

Vergabekriterien

  • Erfüllung der Bewerbungsvoraussetzungen.
  • Vollständige Beantragung: Antragsformular sowie alle geforderten Dokumente, Nachweise, Zeugnisse (ersichtlich am Antragsformular).

Download Antragsformular:

antragsformular_2nd_year_scholarship.pdf [189.18 KB]

 Eine Antragsstellung erfolgt ausschließlich über https://calls.akbild.ac.at/. Für die Benutzung unseres Einreichsystems https://calls.akbild.ac.at/ müssen Sie sich einmalig registrieren (falls Sie noch keinen Zugang haben) - bitte verwenden Sie dazu Ihre @student.akbild.ac.at-Adresse, um sich als Studierende_r zu identifizieren. Der Login ist nicht mit dem AkademieOnline-Passwort möglich, da es sich hier um ein eigenständiges System handelt.

Es besteht die Möglichkeit sowohl für das 2nd Year Scholarship als auch für den Unterstützungsfonds einzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen nur eines der beiden Stipendien zuerkannt werden kann.

Es können nur Bewerbungen mit vollständigen Angaben und Unterlagen, die den oben angeführten Kriterien entsprechen, berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Einreichfristen unbedingt eingehalten werden müssen, zu spät oder unvollständig eingereichte Anträge können ausnahmslos nicht berücksichtigt werden.

Bei Fragen zur Ausschreibung kontaktieren Sie bitte Vizerektorat Kunst | Lehre (akademiestipendien@akbild.ac.at)

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